Vorarlberg Online
Die Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sieht sich für das gegen Thomas Schmid eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der falschen Zeugenaussage im Postenschacher-Prozess gegen ÖVP-Klubchef August Wöginger nicht zuständig. "Die WKStA hat die Prüfung der Zuständigkeit nunmehr abgeschlossen und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass ihre Zuständigkeit nicht gegeben ist", teilte Behördensprecherin Caroline Czedik-Eysenberg am Montag der APA mit.
Go to News Site