OÖNachrichten
LINZ/WIEN. Die Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sieht sich für das gegen Thomas Schmid eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der falschen Zeugenaussage im Postenschacher-Prozess gegen ÖVP-Klubchef August Wöginger nicht zuständig.
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