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Teilurteil im Prozess rund um Kerschbaum
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Teilurteil im Prozess rund um Kerschbaum

Das Landesgericht Linz wies die arbeitsrechtlichen Ansprüche des ehemaligen Geschäftsführers der Linzer Veranstaltungsgesellschaft LIVA, Dietmar Kerschbaum, ab. Dieser behauptete, nicht gerechtfertigt entlassen worden zu sein und habe daher rund eine Million Euro Entschädigung gefordert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Kerschbaums Anwalt überlegt Rechtsmittel einzulegen.   LINZ. Dietmar Kerschbaum wurde im Juli 2024 im Zuge der Brucknerhausaffäre entlassen, was er als ungerechtfertigt...

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