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[Anzeige] Das gilt es zur Senkung des Mehrwertsteuersatzes zu beachten
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[Anzeige] Das gilt es zur Senkung des Mehrwertsteuersatzes zu beachten

Was im Zuge der Senkung des Mehrwertsteuersatzes mit 1. Juli zu beachten ist, erklärt Steuerexperte Mag. Rein in der Steuerecke. HARTBERG. Ab 1. Juli 2026 wird der Mehrwertsteuersatz einiger Grundnahrungsmittel von 10 auf 4,9 Prozent gesenkt. Diese Steuersenkung gilt für folgende Produktgruppen bzw. Produkte: Milch, Milcherzeugnisse und Eier, Gemüse (frisch und gekühlt), Obst, Getreide, Müllereierzeugnisse und Backwaren, Speisesalz. Der begünstigte Steuersatz betrifft ausschließlich die...

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