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Immobilien vor Gericht: Messerattacke rechtfertigt keine Kündigung
Frankfurter Allgemeine

Immobilien vor Gericht: Messerattacke rechtfertigt keine Kündigung

Nach einem Messerangriff folgt die Kündigung der Wohnung. Die Vermieterin  wirft den Mietern vor, den Täter zu kennen. Doch das reicht nicht aus.

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