KURIER
Auf 1,6 Millionen Euro Wert sind die Gutachter im Strafgerichtsprozess um den Verkauf der Pension Neuwirth am Traunsee in Gmunden als Wert gekommen. Inklusive Bootshaus – von dem mittlerweile in mehreren Instanzen festgehalten wurde, dass es illegal errichtet worden und abzureißen sei. Umwidmung bislang ausgeschlossen Von Immobilienmaklern wurde das Objekt schon auf 4,3 Millionen Euro geschätzt – allerdings mit einer möglichen Umwidmung auf Bauland Wohngebiet, die im Strafverfahren laut schriftlich vorliegender Stellungnahme seitens der Gemeinde Gmunden allerdings als ausgeschlossen gilt. Das aktuellste Angebot liegt derzeit bei 3,7 Millionen Euro. Derzeit – das ist auch ein wichtiges Wort im Angebot. Denn auch hier wird dieser Begriff im Zusammenhang mit der Widmung eingesetzt. „Derzeit touristische Widmung“, ist zu lesen. Der ortsansässige Immobilienmakler betont, dass es keine Gespräche oder Anträge zu einer Umwidmung gibt, meint aber lakonisch, dass sich „bei uns im Salzkammergut Widmungen auch schon verändert hätten“. Der Schwarzbau Ein ebenfalls bemerkenswertes Detail: Die Pension Neuwirth wird samt dem Bootshaus angeboten. Das ist aber – siehe oben – vom Landesverwaltungsgericht als Schwarzbau erkannt worden, von der Stadtgemeinde wird wohl nach Ende des Instanzenzuges ein Abrissbescheid erstellt werden müssen. Auch dieser Teil hat viele Facetten. Juristisch relevant wurde das Bootshaus durch einen „Blitzbescheid“ der Gemeinde zur Sanierung des Schwarzbaus während des Strafverfahrens. Verfahren wegen Amtsmissbrauch In weiterer Folge wurde der Bescheid aufgehoben und festgestellt, dass dieses Objekt illegal am Traunsee steht. Und das hat dem ÖVP-Bürgermeister Stefan Krapf überdies ein Verfahren wegen Amtsmissbrauchs eingebrockt. Verfahren laufen Derzeit laufen am Landesgericht Wels die Ermittlungen gegen den Bürgermeister, wie die Staatsanwaltschaft Wels bestätigt. Der Bürgermeister bittet in dieser Angelegenheit am Telefon um Verständnis, derzeit wegen der laufenden Verfahren keine Stellungnahmen abgeben zu wollen. Aber zurück zum Bootshaus. Der Immobilienmakler, der in seinem Angebot angibt, dass die „Neuwidmung des Bootshauses in Vorbereitung“ sei, konnte diese Formulierung nicht gleich erklären, versicherte aber, dass das Objekt ohne Bootshaus um 3,2 Millionen Euro zu haben sei. 500.000 Euro für Bootshaus angesetzt Wobei er einräumte, dass es zwar Interessenten, aber keine schriftlichen Angebote für das Objekt gibt. 500.000 Euro Differenz also zwischen dem Objekt mit und ohne Bootshaus. Genau jene Summe, die den Verurteilten vom Traunsee als Schaden angelastet wurde. Die Urteile sind mittlerweile vom OGH bestätigt. Aktuell wird versucht, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen. Wer wusste vom Schwarzbau? Dazu gibt es ein Schreiben des Präsidenten des Sachverständigenverbands für Salzburg und Oberösterreich, der – wie übrigens einer der Gutachter im Strafverfahren auch – der Ansicht ist, dass eben dieses Gutachten zu überarbeiten sei, vor allem, weil die Frage des Schwarzbaus von Bedeutung sei. Und die Verurteilten vom Traunsee sind sicher, dass der verstorbenen Verkäuferin bekannt gewesen sei, dass die Bootshäuser einen Schwarzbau dargestellt hätten. Ob eine Wiederaufnahme durchgeht oder abgelehnt wird, ist noch offen. Verhandelt wird in der Causa aber fix wieder: Am 20. Mai steht der Ehemann der verurteilten Maklerin in der Causa vor Gericht.
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