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Für Vorarlberg wird eine Ausnahme im Kommissionsvorschlag der EU Abfallverbringungsverordnung verankert. Die Verordnung soll verhindern, dass Abfälle in Drittstaaten exportiert werden, um insbesondere Umweltschäden in Afrika zu vermeiden. Durch eine Ausnahme wird der besonderen Situation Vorarlbergs an der EU-Außengrenze zur Schweiz nun aber Rechnung getragen. Der Export gemischter Siedlungsabfälle zur Verwertung in die Schweiz soll weiterhin möglich bleiben, heißt es in einer Mitteilung der...
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