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Flipper und Z-Schlüssel: Zwei Einbrecherinnen vor Gericht | Collector
Flipper und Z-Schlüssel: Zwei Einbrecherinnen vor Gericht
KURIER

Flipper und Z-Schlüssel: Zwei Einbrecherinnen vor Gericht

„Wann sind Sie geboren?“, fragt die Dolmetscherin die Frau im rosa Shirt. „Ich weiß es nicht genau, ich bin nie in die Schule gegangen“, antwortet die Rumänin. Sie weiß nur: Sie ist 45 Jahre alt. Die Zweitangeklagte, eine Kroatin, ist 37 Jahre alt. Auch sie war nie in der Schule. Sie wirkt verängstigt und beginnt immer wieder leise zu weinen. Beide Frauen, die als Reinigungskräfte arbeiten, gehören der Volksgruppe der Roma und Sinti an, und beide, das wird schnell deutlich, hatten im Leben nicht allzu viele Chancen. „Da sitzen im Grunde zwei Würsteln vor Ihnen, die können nicht lesen, die können nicht rechnen, die wissen nicht einmal ihr Geburtsdatum“, formuliert es der Verteidiger der beiden. Dennoch, räumt auch er ein, sind die Delikte, derer die Frauen angeklagt sind, ernst zu nehmen. Zumal die Erstangeklagte im europäischen Raum bereits viermal einschlägig vorbestraft ist. Sie stehen an diesem Dienstag wegen gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch in Wohnstätten vor Gericht. Einfaches Werkzeug Mit einem Universalschlüssel , einem sogenannten Z-Schlüssel, hatten sie sich im Februar Zutritt zu Wohnhäusern in Favoriten verschafft. Dort versuchten sie dann, mithilfe eines Flippers – einer aus einer Waschmittelflasche geschnittenen Plastikscheibe – Wohnungstüren aufzuhebeln. In den allermeisten Fällen waren die Versuche nicht von Erfolg gekrönt. Die drei jungen Bewohner einer Wohnung hatten jedoch das Pech, dass einer von ihnen am 24. Februar dieses Jahres, die Tür einfach nur hinter sich zugezogen und nicht abgesperrt hatte. Somit konnten sich die beiden Frauen Zutritt verschaffen und stahlen Bargeld, Schmuck und andere Wertgegenstände im Wert von mindestens 22.000 Euro aus der Wohnung. Die Polizei, die das Duo bereits in den Tagen davor observiert hatte, nahm die Frauen fest. Das Diebesgut fand sich in einer günstigen Airbnb-Wohnung. Überschießend geständig „Sind Sie zum Einbrechen nach Wien gekommen?“, fragt die Richterin. „Nein, zum Arbeiten. Aber mir ist das Geld ausgegangen“, sagt die Erstangeklagte. Die beiden Frauen zeigten sich nach ihrer Festnahme sofort geständig, ja, überschießend geständig, sagt ihr Verteidiger. Dass sie an diesem Tag auch wegen der Einbruchsversuche vor Gericht stünden, sei allein ihrer eigenen Aussage zu verdanken. „Die zwei haben sich selbst in eine theoretische Gewerbsmäßigkeit hineingeritten, das ist ihnen hoch anzurechnen“, sagt er. Das Diebesgut , das in der Airbnb-Wohnung gefunden wurde, wurde den Geschädigten bereits unbürokratisch ausgehändigt. Es fehle aber noch einiges im Wert von rund 1.400 Euro, gibt eine der drei an. „Wie schaut’s denn aus mit den Ehemännern, haben die Geld da? So als kleine Motivation vor dem Urteil?“, fragt die Richterin in Richtung der beiden Ehegatten der Angeklagten, die der Verhandlung im Zuschauerraum folgen. Nach kurzer Beratung mit dem Verteidiger übergeben die Männer tatsächlich 1.000 Euro in bar , die den Geschädigten ausgehändigt werden. Die Beratung vor dem Urteil dauert nicht lange: Die Erstangeklagte wird zu einer unbedingten Haftstrafe in der Dauer von zwei Jahren verurteilt, die Zweitangeklagte zu einer teilbedingten Haftstrafe von 15 Monaten, davon 10 Monate auf Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig.

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