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Ortskanal: Nächste Schlappe fürs Land vor Gericht
KURIER

Ortskanal: Nächste Schlappe fürs Land vor Gericht

An Ollersdorf hat sich das Land schon die Zähne ausgebissen und musste der Gemeinde auf Antrag von Bürgermeister Bernd Strobl (ÖVP, Bild) für die „Mitbenützung“ des Ortskanals 118.404 Euro überweisen (der KURIER hat berichtet). Jetzt hat das Land vor Gericht einen weiteren Rückschlag erlitten. Nach dem Muster Ollersdorfs haben 39 weitere Gemeinden Anträge an die Landesregierung auf Gewährung einer solchen Entschädigung gestellt, in Summe geht es um bis zu 17 Millionen Euro . Die Landesregierung hat diese Anträge als „mangelhaft“ zurückgewiesen. Dagegen haben die Kommunen Beschwerde erhoben und nun vom Landesverwaltungsgericht (LVwG) Recht bekommen. Die Zurückweisung der Anträge sei „rechtswidrig“, urteilt das LVwG. Die Landesregierung muss sich neuerlich mit den Anträgen befassen und vor einer Entscheidung ihrer „Ermittlungspflicht“ nachkommen und nicht bloß auf die „Mitwirkungspflicht der Antragsteller“ verweisen. Land zierte sich Dass das Amt der Landesregierung beim Engagement durchaus noch Luft nach oben hat, erhellt aus einer Passage des Urteils: So wollte das Land „aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit“ eine mündliche Verhandlung vor Gericht vermeiden und verwies auf „Fahrtkosten“. Der Richter merkte süffisant an, dass „die Entfernung zwischen dem Haupteingang des Landhaus-Alt und dem Landesverwaltungsgericht 200 Meter beträgt“.

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