Vienna
In der Frage, wer die Ermittlungen wegen des Verdachts der falschen Zeugenaussage im Postenschacher-Prozess gegen Thomas Schmid führen muss, ist eine Entscheidung gefallen. Die Generalprokuratur bestimmte am Dienstag die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Linz. Diese hatte zuvor die Ermittlungen an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft abgetreten, die sah sich jedoch nicht zuständig. Ermittelt wird gegen Schmid nach einer Anzeige von Ex-ÖVP-Chef Sebastian Kurz.
Go to News Site