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EU-Staaten dürfen bestimmte Sozialleistungen nicht davon abhängig machen, dass jemand mindestens zehn Jahre in dem Land wohnte. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied am Donnerstag, dass eine entsprechende italienische Regelung diskriminierend sei. Es ging um das sogenannte Mindesteinkommen - Geldzahlungen plus berufliche Eingliederungsmaßnahmen. (Az. C-747/22)
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