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KURIER

Übernahme der "Neuen Eisenstädter" durchs Land zieht sich

Am 23. Dezember 2025 hat das Land die mehrheitliche Übernahme der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft "Neue Eisenstädter" (Nebau) verkündet. Bei der 1982 gegründeten Nebau übernahm das Land 70 Prozent der Anteile, die bisherigen Eigentümerbanken Raiffeisenlandesbank und eine Erste-Bank-Tochter zogen sich von ihren jeweils 49,98 Prozent auf eine Sperrminorität zurück. Am 7. Mai 2026 ist die von LH Hans Peter Doskozil (SPÖ) im Landtag als Verstaatlichung bezeichnete Übernahme aber immer noch nicht in trockenen Tüchern. Im Firmenbuch steht das Land noch nicht, hat de jure damit auch noch immer nicht das Sagen in der Gesellschaft. De facto schaut es ein bisschen anders aus, sitzt doch bereits seit Mitte Oktober der vom Land per Bescheid eingesetzte Regierungskommissär in der Nebau. Die Nebau und der Verband Gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV) haben beim Landesverwaltungsgericht dagegen Beschwerde erhoben, eine Entscheidung steht noch aus. Anwalt Mathias Burger hat als Regierungskommissär ein Zustimmungsrecht zu allen Verträgen. Übrigens sollte Burger laut Mitteilung des Landes bereits am Tag vor Weihnachten "abberufen" worden sein, er amtiert aber weiterhin. Laut Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) darf er das auch - "höchstens ein Jahr, wobei Wiederbestellungen bis zu insgesamt drei Jahren zulässig sind". Aber woran liegt es, dass sich die Übernahme der Nebau durchs Land in die Länge zieht? Am Kaufpreis, wie zu hören ist. Das WGG schreibt vor, dass Gesellschafter einer Bauvereinigung "nicht mehr als die eingezahlten Einlagen und ihren Anteil am verteilbaren Gewinn erhalten dürfen". Das Land hat rund sieben Millionen Euro bezahlt, 70 Prozent des bar einbezahlten Stammkapitals der Nebau (im Landtag ließ Doskozil im März anklingen, es könnte auch nur die Mindesteinlage von drei Millionen Euro sein). Im Sonderprüfbericht des Landes wurde aber auch ein "Vermögensabfluss" in Form überhöhter Zinsen in der Höhe von 5,2 Millionen Euro behauptet. Vereinfacht gesagt, müsste dieser Betrag dem Übernahmepreis zugeschlagen werden, was ihn zu hoch werden ließe. Der Revisionsverband der GBV und die zuständige Finanzbehörde sollen dazu kritische Stellungnahmen abgegeben haben. Der GBV hat vollwertige Parteienstellung, er könnte auch die nächste Instanz bemühen. Und im Raum steht auch noch eine Prüfung durch die Bundeswettbewerbsbehörde. Es könnte also noch ein bisschen länger dauern.

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