KURIER
Die Kritik an einer Aussendung der Polizei im Bezirk Neusiedl am See nimmt weiter zu. Bereits am Mittwoch hatten die Grünen Burgenland eine über die Plattform „Gemeinsam.Sicher“ verbreitete Polizeiaussendung kritisiert. Am Freitag meldete sich auch die Gleichbehandlungsanwaltschaft zu Wort. In der Polizeiaussendung war laut den Grünen eine freikirchliche Gruppe aus Frankreich, die als Angehörige des „fahrenden Volkes“ bezeichnet worden sei, pauschal mit möglichen kriminellen Handlungen in Verbindung gebracht worden. Der grüne Volksgruppensprecher und Landtagsabgeordnete Philip Juranich sprach von problematischen Zuschreibungen. „Kriminalprävention ist wichtig, wenn es konkrete Verdachts- und Anlassfälle gibt. Sie darf aber niemals dazu führen, dass eine ganze Volksgruppe unter Generalverdacht gestellt wird. Der Rechtsstaat verfolgt konkrete Straftaten – nicht Herkunft, Lebensweise oder Volksgruppenzugehörigkeit“, erklärte Juranich. Für die autochthone Volksgruppe der Roma im Burgenland sei ein solcher Vorfall besonders belastend. „Eine öffentliche Institution, die für alle Menschen da sein soll, muss daher besonders sorgfältig kommunizieren und darf keine Vorurteile verstärken. Sicherheit entsteht durch Vertrauen, Sachlichkeit und rechtsstaatliches Handeln – nicht durch Panikmache aufgrund diskriminierender Zuschreibungen“, sagte der Landtagsabgeordnete. Die Grünen Burgenland forderten eine Klarstellung der Landespolizeidirektion, eine Überprüfung der Kommunikation sowie verbindliche Standards für diskriminierungsfreie Kriminalprävention. Warnungen müssten sich künftig an konkreten Handlungen und Gefahren orientieren – nicht an ethnischer Zugehörigkeit. Am Freitag kritisierte auch die Gleichbehandlungsanwaltschaft ein Schreiben der burgenländischen Polizeibehörde Neusiedl, in dem die Bevölkerung vor Roma und Sinti gewarnt worden sei. Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft, erklärte, die Aufforderung, keine Dienstleistungen von Personen aus der Volksgruppe anzunehmen, könne eine Anweisung zur Diskriminierung darstellen. Die Behörde sprach von historischen antiziganistischen Stereotypen. Die selbstständige Tätigkeit der Roma und Sinti werde pauschal als unseriös dargestellt. Zudem würden Sicherheitsempfehlungen die Volksgruppe als „zu Kriminalität neigende Personengruppe“ darstellen. Laut der Gleichbehandlungsanwaltschaft gingen beim Verein Newo Ziro bereits mehrere Meldungen von Unternehmerinnen und Unternehmern aus der Volksgruppe ein, deren Aufträge nach Veröffentlichung des Schreibens storniert worden seien. Kritisiert wurde außerdem die Bezeichnung als „fahrendes Volk“. Diese verschleiere die Geschichte von Verfolgung und Ausgrenzung, die eine Sesshaftwerdung über Jahrhunderte verhindert habe. Während des NS-Regimes seien Roma und Sinti zudem umfassend vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen worden. Ein entsprechendes Facebook-Posting der Polizei wurde mittlerweile gelöscht.
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