Vienna
Seit 2009 können Lehrerinnen und Lehrer im alten Dienstrecht sich Überstunden, die ihnen eigentlich ausbezahlt werden müssten, zum Teil oder auch zur Gänze auf ein Zeitkonto gutschreiben lassen und diese Gutschriften dann ab 50 in Form einer Freistellung von mindestens 50 Prozent verbrauchen. Werden Guthaben bis zur Pension nicht verbraucht, werden sie ausgezahlt. Zuletzt gab es bei den Freistellungen von Zeitkonto-Inhabern ein deutliches Plus, auch Auszahlungen nahmen zu.
Go to News Site