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Eingriffe in Baumgruppen sind zwischen April und September verboten. Das dient dem Schutz bestimmter Tierarten. Darunter fallen etwa das Entfernen von Busch- und Gehölzgruppen sowie von Hecken. LINZ. Zwischen April und September verbietet die Oö. Artenschutzverordnung das Fällen von Baumgruppen sowie Rodungen. Zusätzlich ist das Schlägern oder Kahlschneiden von Busch- und Gehölzgruppen sowie von Heckenzügen untersagt. Das soll den Nachwuchs geschützter Tiere sowie deren Lebensräume...
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