Vorarlberg Online
Vor über zehn Jahren wurde bekannt, dass VW bei der Abgasmessung ihrer Autos EU-Regeln umgangen oder gebrochen hat. Die juristische Aufarbeitung läuft noch, auch weil VW die Urteilsfindung des EU-Höchstgerichts (EuGH) verzögert. Klagende Autobesitzer wurden meist vor EuGH-Urteilen ohne Schuldeingeständnis abgefunden. Nun hat VW die Taktik geändert und anerkennt für einzelne Autos ein Fehlverhalten - ohne den geforderten Schadenersatz zu zahlen, sagt Anwalt Michael Poduschka.
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