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Wohnraumschutz: Stadt Bremen darf bei langen Leerständen eingreifen
WESER-KURIER

Wohnraumschutz: Stadt Bremen darf bei langen Leerständen eingreifen

In Bremen bleibt das Wohnraumschutzgesetz bis 2030 in Kraft. Die Stadt kann so bei Leerständen eingreifen. Die Verlängerung des Ortsgesetzes um vier Jahre hat die Stadtbürgerschaft am Dienstag beschlossen.

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