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Kölner Gerichtsurteil: Verfassungsschutz darf „Jüdische Stimme“ als gesichert extremistisch einstufen

Kölner Gerichtsurteil: Verfassungsschutz darf „Jüdische Stimme“ als gesichert extremistisch einstufen

Der Verfassungsschutz darf den Verein „Jüdische Stimme“ vorläufig als gesichert extremistisch einstufen. Das Verwaltungsgericht Berlin untersagte dies erst im April. Durch Äußerungen in sozialen Netzwerken kommt das Gericht in Köln nun zu einem andern Urteil.

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