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Steuerabzug pro Kind: Diese 4.800 Euro sollten Sie sich nicht entgehen lassen
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Steuerabzug pro Kind: Diese 4.800 Euro sollten Sie sich nicht entgehen lassen

Ein Teil der Kosten für Kinderbetreuung lässt sich von der Steuer absetzen. Sonderausgaben von bis zu 4.800 Euro pro Kind sind im Jahr abzugsfähig.

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