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Darf man zum Wenden ein Privatgrundstück nutzen, wenn man sich verfahren hat? Nein – das kann als Hausfriedensbruch gewertet werden. Und dafür muss man das Grundstück nicht einmal befahren: Nachbarland Österreich zeigt, dass schon deutlich weniger ausreichen kann, um eine Strafe zu kassieren.
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