Kleine Zeitung
Ein selbstständiger Modedesigner muss sich vor dem Bezirksgericht Fürstenfeld wegen „Gefährdung der körperlichen Sicherheit“ verantworten. Zur Verhandlung kommt er direkt aus der Untersuchungshaft wegen eines Suchtgiftmitteldelikts. Es handle sich um einen „Irrtum“.
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