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Markus Haintz gegen die taz: Vom „Rechtsextremen“ zum Kommafehler | Collector
Markus Haintz gegen die taz: Vom „Rechtsextremen“ zum Kommafehler
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Markus Haintz gegen die taz: Vom „Rechtsextremen“ zum Kommafehler

Am 24. Februar 2026 hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein Urteil gesprochen, das die Grenzen journalistischer Meinungsäußerungen neu vermisst und die taz Verlags- und Vertriebs GmbH vor eine unangenehme Frage stellt. Der VI. Zivilsenat unter Vorsitz von Richter Seiters hob das Berufungsurteil des Landgerichts Berlin II auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück. Der Beitrag Markus Haintz gegen die taz: Vom „Rechtsextremen“ zum Kommafehler erschien zuerst auf Tichys Einblick .

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