MeinBezirk
Nicht perfekt, aber verlässlich: Mängel bei der pflegerischen Arbeit hätten wohl bestanden, doch diese seien nicht gerichtlich strafbar, urteilte der Richter. TULLN. Ein Rumäne musste vor Gericht, weil die Staatsanwaltschaft ihm vorwarf, er hätte einen Tullner Senioren gequält. Konkret hätte er seinen Patienten wiederholt stundenlang in urin- und kotverschmutztem Zustand gelassen haben. Der erste Teil der Verhandlung fand im vergangenen März statt (MeinBezirk berichtete). Nun wurde der...
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