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Urteil im Fall Luise: Eine Geldstrafe, die nicht trösten kann
Frankfurter Allgemeine

Urteil im Fall Luise: Eine Geldstrafe, die nicht trösten kann

Der Fall löste Entsetzen aus: Zwölf und 13 Jahre alt waren zwei Mädchen, die ihre Freundin Luise mit 74 Messerstichen töteten. Weil sie strafrechtlich nicht belangt werden können, müssen sie nun Schmerzensgeld zahlen.

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