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Wehrdienst in Russland ist für die Bundesregierung kein Schutzgrund
DER SPIEGEL MAGAZİNE

Wehrdienst in Russland ist für die Bundesregierung kein Schutzgrund

Wer wegen seines Wehrdienstes aus Russland nach Deutschland flieht, muss nicht zwingend aufgenommen werden. Die Erteilung des Schutzes bleibt stets eine Einzelfallentscheidung mit Sicherheitsprüfung.

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