Vorarlberg Online
Bezugnehmend auf den Leserbrief vom 26.05.2026 mit dem Titel “Abzocke” in Rankweil eine kurze Klarstellung. Wenn ich als verantwortungsbewusster Lenker eines Kraftfahrzeuges – unabhängig von der Fahrzeugklasse – aufmerksam den Verkehrsfluss beobachte und der Beschilderung folge, habe ich kein Problem mit Strafverfügungen. Neuralgische Stellen sind entsprechend gekennzeichnet. Diese Beschilderung dient dazu, Verkehrsteilnehmer zu warnen, damit
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