stern
Die Urne eines verstorbenen Manns aus Hessen darf nicht allein deshalb umgebettet werden, weil seine Witwe umzog. Das lässt der Schutz der Totenruhe nicht zu, wie das Verwaltungsgericht Gießen am Montag entschied. Es gab einer Gemeinde im Wetteraukreis Recht und wies eine Klage der Frau ab.
Go to News Site