Junge Freiheit
Ein Amtsgericht erteilt einen Strafbefehl gegen einen Bürger – weil der den Bundeskanzler als „Lügenfritz“ bezeichnete. Begründung: Der Kommentar sei geeignet, die „Integrität des Opfers“ zu erschüttern. Dieser Beitrag Paragraph 188 StGB Merz als „Lügenfritz“ bezeichnet: Gericht verhängt Geldstrafe wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT .
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