Vienna
Ein 55-Jähriger ist am Mittwoch am Landesgericht wegen Tierquälerei und unbefugten Waffenbesitzes zu acht Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe von 1.080 Euro (120 Tagessätze zu je neun Euro) verurteilt worden. Eine Richterin ging davon aus, dass er am 24. April 2026 in einer Wohnhausanlage in Wien-Fünfhaus eine Taube vorsätzlich zu Tode brachte, indem er vom Balkon aus mit einer Langwaffe einen gezielten Schuss auf das am Vordach befindliche Tier abgab.
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