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AfD Hessen darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden
Hessenschau

AfD Hessen darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden

Es bleibt dabei: Der Landesverfassungsschutz darf die hessische AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und beobachten. In einem anderen Punkt gab das Verwaltungsgericht Wiesbaden der Partei recht.

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