WOZ
Dem 29-Jährigen vor fünfzig Jahren könne er keinen Vorwurf machen, er habe damals einen Film seiner Zeit gemacht: «Etwas anderes wollte ich nie machen», sagte Regisseur Wim Wenders vergangenen Freitag beim Deutschen Filmpreis, wo er den Ehrenpreis für sein Lebenswerk erhielt. Der Achtzigjährige bezog sich dabei auf eine Szene in «Falsche Bewegung» von 1975. Darin legt sich ein Mann in Unterhose auf die ebenfalls nur mit Unterhose bekleidete Nastassja Kinski und schlägt sie ins Gesicht. Kinski war damals gerade mal dreizehn Jahre alt, es war ihre erste Filmrolle. Seit Jahren verlangt die Schauspielerin, dass Wenders diese Szene entfernen möge – bislang vergeblich. Auch in seiner Rede vor versammelter Branche zeigte Wenders keinerlei Einsicht, dass er ein Kind bei den Dreharbeiten nicht geschützt hatte. Im Gegenteil: Sein Auftritt war ein Lehrstück in vier Akten, wie Mann sich von jeglichem Fehlverhalten reinwäscht – und dafür noch Applaus kassiert. Erster Akt: Sich mit Selbstlob überschütten. Wenders erzählt, wie er noch mit den Grössen des Kinos, teils noch aus der Ära des Stummfilms, zusammengearbeitet habe. Merke: Einer, der so Grosses geschafft hat, kann kein schlechter Mensch sein. Zweiter Akt: Gewonnene Preise hervorheben. Wenders zählt die Preise auf, die «Falsche Bewegung» gewonnen hat. Als ob die künstlerische Anerkennung eines Werks die Kritik an dessen Entstehung entkräften würde. Dritter Akt: Zeitgeist und Unwissen ins Spiel bringen. «Wir leben in einer völlig anderen Welt als vor fünfzig Jahren», so Wenders. Und: «Ich kannte die Seele einer Frau nicht.» Beides beliebte, doch völlig deplatzierte Argumente. Vierter Akt: Zensurgefahr heraufbeschwören. Wenn er diese Szene rausschneide, sei das ein Präzedenzfall für die ganze Branche, behauptete Wenders, deshalb könne er diese moralische Verantwortung nicht allein tragen. «Ihr macht einen gefährlichen Job», sagte Wenders am Freitag an die Schauspieler:innen gewandt – ohne darauf einzugehen, dass es auch in der Verantwortung der Regie läge, dass das nicht so ist. ● Dabei wärs doch so einfach: Die Archivkopie bleibt unverändert, öffentlich gezeigt wird der Film ohne die beanstandete Szene. Wie wäre das als Präzedenzfall, Herr Wenders?
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