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Auch ein Jobcenter darf sich aufmöbeln – aber nicht maßlos
WESER-KURIER

Auch ein Jobcenter darf sich aufmöbeln – aber nicht maßlos

Das Bremer Jobcenter hat gleich mehrere Erklärungen dafür, warum sein Kreativraum am Ende 600.000 Euro kosten musste. Keine einzige davon rechtfertigt diesen Umgang mit öffentlichem Geld, meint Benjamin Piel.

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