Vienna
Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) zu EU-Höchstgrenzen bei Covid-19-Förderungen beziffert das Finanzministerium nun das Ausmaß der Rückforderungen: Insgesamt 193 Unternehmensverbünde haben die beihilfenrechtlichen Obergrenzen überschritten. Das potenzielle Rückerstattungsvolumen betrug vor der Prüfung rund 106 Mio. Euro. Bis April 2026 wurden rund 90 Fälle bearbeitet und 37 Mio. Euro zur Rückerstattung festgestellt.
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