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Vor Wahlen in Graz: "Keine Wahlwerbung auf Kosten von Menschen"

Die ersten Wochen des I ntensivwahlkampfs in Graz sind vorbei, der Menschenrechtsbeirat zieht eine Zwischenbilanz: Bisher sei wenig zu kritisieren gewesen, daher vergibt das Gremium die Ampelfarbe Grün quer über alle untersuchten Themen. Das war nicht immer so homogen, 2021 leuchtete die Monitoring-Ampel neben 24 Mal grün, fünf Mal gelb und einmal rot. Doch diesmal plätschert der Wahlkampf dahin, es gibt – drei Wochen vor dem Wahltag – keine wirklichen Aufreger, auch nicht durch besonders provokante Sujets oder durch Aussagen hervorgerufene Skandale. Entsprechend simpel fällt auch das vorläufige Resümee des Beirates aus: "Insgesamt wird dem Grazer Wahlkampf aus menschenrechtlicher Sicht für die ersten Wochen eine grüne Ampel vergeben." Das gilt für alle Fraktionen oder Listen , die im Mai mit offensiver Wahlwerbung aufgefallen sind: KPÖ, Grüne, SPÖ, ÖVP, FPÖ, KFG, MFG und DBÖ (kurz für Demokratisches Bündnis Österreich). Elf Listen treten an Insgesamt treten am 28. Jun i elf Listen bei den Gemeinderatswahlen an: Neos, die Liste GAZA und die Piratenpartei sind im Monitoring mangels offensichtlicher Präsenz im Beobachtungszeitraum noch nicht vertreten. Bereits seit 2007 beobachtet der Beirat Wahlkämpfe in Graz mit einem eigenen Monitoring, heuer findet es schon zum fünften Mal statt. "Keine Wahlwerbung auf Kosten von Menschen" Das Augenmerk liegt dabei nicht nur auf Wahlwerbemitteln (Plakate, Postwurfsendungen oder Postings in sozialen Medien), sondern auch Interviews , öffentliche Auftritte bei Diskussionen und Wahlkampfveranstaltungen oder Presseaussendungen . "Der Wahlkampfbeobachtung liegt die Überlegung zugrunde, dass die unveräußerliche menschliche Würde unter allen Umständen geachtet werden muss“, begründet der Beirat in seiner aktuellen Stellungnahme. "Keine Wahlwerbung auf Kosten von Menschen." Rechtlich knüpft das Monitoring an die Menschenrechtserklärung der Stadt aus 2001 an sowie an das Zehn-Punkte-Programm gegen Rassismus aus 2025 . Wie wird gewertet? Bewertet werden die Aussagen im Hinblick auf ihre menschenrechtliche Relevanz, doch fasst der Beirat weit: Neben dem offensichtlichen Bereich Integration und Gesellschaft zählen auch Wohnungspolitik, Bildung und Kinderbetreuung, Demokratie und Teilhabe, Kultur und Umwelt, Arbeit und Gesundheit zu den Bereichen, die beobachtet werden. Eingestuft wird im Wahlkampfbarometer in die Ampelfarben Grün, Gelb und Rot ; unsachliche Darstellung oder Manipulierungsversuche fallen unter gelb, antisemitsche, sexistische oder rassistische Äußerungen sind rot. Bisher keine Verstöße Anders als 2021, als die FPÖ gegen Ende des Wahlkampfs mit einer Plakatserie "rassistische Haltungen aus dem Motiv der Stimmenmaximierung bediente", was mit einer roten Ampel quittiert wurde, gäbe es in der Wahlwerbung 2026 bisher keine Verstöße , lobt der Menschenrechtsbeirat. Unspektakulär aus menschenrechtlicher Sicht verliefen die Debatten um Kinderbetreuung, Kultur oder Umwelt. Was bisher auffiel Beim Thema leistbares Wohnen seien aber dennoch zwei Parteien aufgefallen, heißt es im Zwischenbericht es: Die Forderung der ÖVP , den Zugang zu Gemeindewohnungen mit einem zumindest fünfjährigen Hauptwohnsitz in der Stadt zu verknüpfen, sei "kritisch zu betrachten". Gleiches gelte für den "Heimvorteil für Grazer um Gemeindebau"-Slogan der FPÖ . Der Bereich Integration wird ebenfalls heftig diskutiert, aber "sich gegen den Bau von Moscheen einzusetzen, unterliegt der Meinungsäußerungsfreiheit, solange damit kein Aufruf zu unmittelbarer Diskriminierung verbunden wird", merkt das Gremium in Richtung FPÖ an.

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