KURIER
In Pennsylvania hat sich ein besonders skurriler Polizeieinsatz ereignet: Die Beamten wurden laut eines offiziellen Berichts der Behörden zum Hollywood Casino in Grantville gerufen, um eine Frau abzuführen. Eine 69-Jährige wurde in dem Glücksspielbusiness festgenommen, nachdem sie sich freiwillig ein lebenslanges Hausverbot erteilt hatte, nur um dieses Verbot zu umgehen und einen Jackpot zu gewinnen. Frau mit Hausverbot gewinnt Jackpot In dem Bericht heißt es weiter, dass die Frau am 31. Mai den Jackpot an einem Spielautomaten geknackt hätte: "Die Beamten überprüften alle relevanten Informationen und bestätigten, dass die Besucherin sich im Jahr 2019 freiwillig für einen lebenslangen Ausschluss registriert hatte. Die Beamten nahmen Kontakt mit der Frau auf, die daraufhin vom Gelände begleitet wurde." Die Casino-Besucherin wurde wegen Hausfriedensbruchs angezeigt. Spieler können "Selbstsperre" beantragen Wie die Glücksspielbehörde Pennsylvania Gaming Control Board auf ihrer Webseite erklärt, haben Spieler und Spielerinnen die Möglichkeit, sich selbst "sperren" zu lassen, um eine bestehende Sucht einzudämmen oder vorzubeugen : "Die Selbstsperre ermöglicht es diesen Personen, sich freiwillig von Casinos, internetbasiertem Glücksspiel, Video-Spielautomaten und Fantasy-Sportwetten auszuschließen", heißt es auf der Webseite weiter. Dieser "Selbstausschluss" kann für ein Jahr, fünf Jahre oder lebenslang gültig sein. Auch in Österreich gibt es die Möglichkeit, eine "Selbstsperre" zu beantragen. Wie die Service-Plattform der Casinos Austria und Österreichische Lotterien Gruppe playsponsible.at berichtet, kann beispielsweise für Casinos eine Sperre für die Dauer von "6 oder 12 Monaten oder unbefristet" beantragt werden. Dabei wird auf der Webseite betont: "6-monatige und 12-monatige Selbstsperren können nicht vorzeitig aufgehoben werden." Eine "frühzeitige" Aufhebung 69-Jährige muss Gewinn abgeben Wie die US-Glücksspielbehörde weiter erklärt, wird Personen, die registriert sind, verboten, sich Gewinne auszahlen zu lassen: "Personen, die sich für den Selbstausschluss anmelden, ist es untersagt, Gewinne einzufordern, Verluste zurückzufordern oder kostenlose Geschenke, Dienstleistungen oder andere wertvolle Dinge von einem Lizenznehmer oder Betreiber anzunehmen." Wie viel die 69-Jährige an dem Spielautomaten gewonnen hatte, ist unklar.
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