Wien: Haftstrafe für Rolex-Dieb nach Juwelier-Überfällen
KURIER

Wien: Haftstrafe für Rolex-Dieb nach Juwelier-Überfällen

Ein 45-jähriger Rolex-Trickdieb ist am Dienstag am Landesgericht Wien zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Einzelrichterin sah es als erwiesen an, dass der Mann im vergangenen Oktober bei drei Wiener Juwelieren Uhren im Wert von 24.390 Euro gestohlen hat. Zuvor hatte der Angeklagte ein Geständnis abgelegt. Zwei Geschädigten muss er binnen 14 Tagen 19.800 Euro Schadenersatz zahlen sowie die Verfahrenskosten übernehmen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Weder der Verurteilte noch die Staatsanwältin gaben eine Erklärung ab. Der Georgier war im Dezember in Frankreich festgenommen worden und saß seitdem in Haft, diese Zeit wird auf die Strafe angerechnet. Das dritte betroffene Geschäft hatte sich dem Verfahren nicht angeschlossen. Am vorangegangenen Verhandlungstag im Februar hatte der Mann noch beteuert, es handle sich um eine Verwechslung. Durch ein fotogrammetrisches Gutachten konnte dies allerdings mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, auch der Gang des Angeklagten wurde dafür analysiert und mit Überwachungsaufnahmen aus den jeweiligen Geschäften verglichen. „Halbhatschertes“ Geständnis war mildernd Dementsprechend machte der Georgier zu Beginn der heutigen Verhandlung eine Kehrtwende. „Sie sind der erste Mensch auf dem ganzen Planeten, vor dem ich stehe und meine Schuld auf mich nehme“, sagte er zur Richterin nicht ohne eine gewisse Pathetik. Er habe vier Kinder, zwei davon lägen schwer krank im Spital, führte er weiter aus. Seine Frau sei im Kaukasuskrieg 2008 gestorben. „Wenn ich jetzt lange ins Gefängnis gehe, sind meine Kinder Waisen“, erläuterte er seinen Sinneswandel und hoffte auf ein mildes Urteil. Das „halbhatscherte Geständnis“ sei zwar spät gekommen, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung, habe sich aber dennoch mildernd auf die Strafe ausgewirkt. Denn es habe den Angeklagten „einen Haufen Überwindung gekostet“. „Ihnen scheint es nicht zu liegen, Verantwortung für Ihre Taten zu übernehmen“, bemerkte sie. Uhren wurden dem Trickdieb selbst gestohlen Erschwerend waren die 19 Verurteilungen, die der Mann bereits in Deutschland aufwies, großteils wegen Diebstählen, aber auch wegen sexueller Belästigung. So kam auch eine Strafschärfung nach Rückfall nach § 39 zur Anwendung, der Strafrahmen für den schweren gewerbsmäßigen Diebstahl lag also bei bis zu viereinhalb Jahren Freiheitsentzug. Nach einer möglichen Komplizin wird international gefahndet. Auf Aufnahmen von Überwachungskameras aus den betroffenen Geschäften ist zu sehen, wie eine Frau Mitarbeiter in ein Gespräch verwickelte, sodass ihr Begleiter unbemerkt die Uhren einstecken konnte. Gestohlen wurden zwei Chronometer der Marke Rolex und eine Cartier. Der Angeklagte packte auch hier aus und buchstabierte der Richterin den Namen seiner georgischen mutmaßlichen Gehilfin. Die Uhren seien ihm allerdings wiederum selbst gestohlen worden, erklärte er den Verbleib der Beute.

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