Duschen während der Arbeitszeit: In diesen Fällen ist es erlaubt
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Duschen während der Arbeitszeit: In diesen Fällen ist es erlaubt

Duschen zählt im Job nicht automatisch zur Arbeitszeit. Erlaubt und bezahlt ist es vor allem dann, wenn die Tätigkeit die Reinigung zwingend erforderlich macht.

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