Die Presse
Laut der Anordnung müssen Unternehmen, die auf Staatsaufträge hoffen, künftig in ihre Verträge eine sieben Absätze umfassende Klausel aufnehmen. In dieser müssen sie zusichern, dass „der Auftragnehmer sich nicht an rassistisch diskriminierenden DEI-Aktivitäten beteiligen wird“.
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