Bundesgerichtshof: Ukraine beauftragte den Nord-Stream-Terror

Bundesgerichtshof: Ukraine beauftragte den Nord-Stream-Terror

Das Höchstgericht kommt zu dem Schluss, dass die Sabotage im Auftrag eines fremden Staates erfolgte und macht deutlich, dass damit die Ukraine gemeint ist. Zwar nennt das Gericht kein konkretes Land, doch aus dem Zusammenhang ergibt sich ein klarer Bezug zur Ukraine. Ausgangspunkt der Entscheidung war eine Haftbeschwerde im Fall des ukrainischen Staatsangehörigen Serhij K., Der Beitrag Bundesgerichtshof: Ukraine beauftragte den Nord-Stream-Terror erschien zuerst auf Tichys Einblick .

Die Akte Janssen

Die Akte Janssen

Für den 17. Januar mobilisiert auch das Netzwerk Handala zu einer Demonstration nach Leipzig-Connewitz, zu der ursprünglich die Connewitzer Gruppe Lotta Antifascista aufgerufen hatte. Was oberflächlich wie ein weiterer Protest im Kontext des Nahostkonflikts wirkt, offenbart beim Hinsehen tiefe Risse innerhalb der Leipziger Linken – und eine brisante personelle Verflechtung im Leipziger Rathaus.